Klassen

fahrerlaubnisklasse-b

Klasse - B

Mindestalter: 18 / BF 17 Jahre

Voraussetzungen (BF17): Einwilligung der Erziehungsberechtigten

fahrerlaubnisklasse-b

Klasse B197

Mindestalter: 18 / BF 17 Jahre

Voraussetzungen: Führerschein der Klasse B mit eingetragener Schlüsselzahl 78 (Automatikfahrzeuge)

Mit diesem Zusatz ist es möglich die Automatik-beschränkungen der Schlüsselzahl 78 für den Autoführerschein aufzuheben, ohne eine zusätzliche praktische Prüfung zu absolvieren.

fahrerlaubnisklasse-be (1)

Klasse BE

Mindestalter: 18 / BF 17 Jahre

Voraussetzungen: Führerschein Klasse B, Einwilligung der Erziehungsberechtigten

fahrerlaubnisklasse-be (1)

Klasse B96

Mindestalter: 18 / BF 17 Jahre

Voraussetzungen: Führerschein Klasse B

fahrerlaubnisklasse-a2

Klasse B196

Mindestalter: 25 Jahre

Voraussetzungen: Führerschein der Klasse B seit mindestens 5 Jahren

Mit diesem Zusatz ist es möglich ohne zusätzliche Fahrprüfung mit einem vorhandenen B-Führerschein leichte Motorräder bis 125cm³ zu fahren.

fahrerlaubnisklasse-am (1)

Klasse Mofa

Mindestalter: 15 Jahre

Voraussetzungen: keine

fahrerlaubnisklasse-am (1)

Klasse AM

Mindestalter: 15 Jahre

Voraussetzungen: keine

fahrerlaubnisklasse-a1

Klasse A1

Mindestalter: 16 Jahre

Voraussetzungen: keine

fahrerlaubnisklasse-a2

Klasse A2

Mindestalter: 18 Jahre

Voraussetzungen: keine; Aufstieg von A1 nach 2 Jahren möglich.

fahrerlaubnisklasse-a

Klasse A

Mindestalter: 24 Jahre

Voraussetzungen: Kann mit 20 abgelegt werden, wenn man im Besitz des Führerscheins der Klasse A2 seit zwei Jahren ist.

fahrerlaubnisklasse-l

Klasse L

Mindestalter: 16 Jahre

Voraussetzungen: keine