Klassen

Klasse - B
Mindestalter: 18 / BF 17 Jahre
Voraussetzungen (BF17): Einwilligung der Erziehungsberechtigten

Klasse B197
Mindestalter: 18 / BF 17 Jahre
Voraussetzungen: Führerschein der Klasse B mit eingetragener Schlüsselzahl 78 (Automatikfahrzeuge)
Mit diesem Zusatz ist es möglich die Automatik-beschränkungen der Schlüsselzahl 78 für den Autoführerschein aufzuheben, ohne eine zusätzliche praktische Prüfung zu absolvieren.

Klasse BE
Mindestalter: 18 / BF 17 Jahre
Voraussetzungen: Führerschein Klasse B, Einwilligung der Erziehungsberechtigten

Klasse B96
Mindestalter: 18 / BF 17 Jahre
Voraussetzungen: Führerschein Klasse B

Klasse B196
Mindestalter: 25 Jahre
Voraussetzungen: Führerschein der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Mit diesem Zusatz ist es möglich ohne zusätzliche Fahrprüfung mit einem vorhandenen B-Führerschein leichte Motorräder bis 125cm³ zu fahren.

Klasse Mofa
Mindestalter: 15 Jahre
Voraussetzungen: keine

Klasse AM
Mindestalter: 15 Jahre
Voraussetzungen: keine

Klasse A1
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: keine

Klasse A2
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: keine; Aufstieg von A1 nach 2 Jahren möglich.

Klasse A
Mindestalter: 24 Jahre
Voraussetzungen: Kann mit 20 abgelegt werden, wenn man im Besitz des Führerscheins der Klasse A2 seit zwei Jahren ist.

Klasse L
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: keine